Liebe Kunden,

 

der Gutschein-Verkauf findet wieder begrenzt statt.

 

 

 Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, damit 

wir Ihnen den Gutschein ausstellen können!

 

Haben Sie noch einen Gutschein von uns und möchten diesen einlösen?

 Dann senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular oder über What'sApp, damit wir Ihnen

schnellstmöglichen  einen Termin anbieten können.

Selbstverständlich können Sie sich auch online einbuchen. 

 

 

Achtung: Sofern keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, tritt BGB § 195  in Kraft. d. h.

die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Dabei beginnt die Frist immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.